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THG-Prämie 2026

Elektroauto registrieren und von der THG-Quote profitieren

Sie möchten Ihr E-Auto für die Zuteilung der THG-Prämie bei uns registrieren und eine Prämie in Höhe von 260 Euro erhalten?

zum THG-Portal der Neustadtwerke

In unserem Portal können Sie direkt Ihre Daten eingeben und Ihren Fahrzeugschein hochladen. Alles Weitere erledigen dann wir für Sie!

260 Euro für Ihren Beitrag zum Klimaschutz

Wer vollelektrisch fährt, verursacht keine klimaschädlichen Emissionen – sammelt also „Pluspunkte“ fürs Klima. Mit diesen Pluspunkten können Sie Geld verdienen.

Hinter dem sperrigen Begriff der sogenannten Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, verbirgt sich ein gesetzlich verankertes Klimaschutz-Instrument. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu verringern und erneuerbare Energien zu fördern. Unternehmen, die klimaschädliche Kraftstoffe in Umlauf bringen, sind dazu verpflichtet, die dadurch entstehenden Emissionen um einen bestimmten Anteil zu mindern.

An dieser Stelle kommen Sie als Halter eines E-Autos ins Spiel. Vollelektrische Fahrzeuge bekommen THG-Quoten zugeteilt, welche dann von diesen Unternehmen erworben werden können, um so ihren CO2-Ausstoß zu verringern. Dadurch erfüllen diese Firmen letztlich die an sie gestellten gesetzlichen Auflagen zur Minderung der Treibhausgase. Die Neustadtwerke vermitteln also die Ihnen für Ihr E-Auto zugeteilten „Pluspunkte“ an andere.

Wie funktioniert das?

Sie übertragen die THG-Quote 2026 Ihres vollelektrischen E-Autos (keine Hybridfahrzeuge) an die Neustadtwerke. Wir kümmern uns um alles Weitere und reichen Ihre Unterlagen beim Umweltbundesamt ein. Für Ihre THG-Quote erhalten Sie nach der Prüfung durch das Umweltbundesamt eine Prämie von 260 Euro von uns ausbezahlt.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Damit Sie von der THG-Quote profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie sind als Halter des Fahrzeugs im Fahrzeugschein eingetragen.
  2. Die THG-Quote 2026 wurde für das Fahrzeug vorher noch nicht anderweitig beantragt, z.B. durch den vorherigen Halter oder bei einem anderen Anbieter.
  3. Sie melden sich in unserem Portal an, geben dort Ihre Daten ein und laden bis spätestens 31. Oktober 2026 Ihren Fahrzeugschein hoch.

Sie haben ein elektrisches Nutzfahrzeug?

Unterschiedliche Fahrzeugklassen sparen unterschiedlich viele Emissionen ein. Aktuell unterscheidet der Gesetzgeber in Personenkraftwagen (Klasse M1), leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1) und Busse (Klasse M3). Leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 werden beispielsweise mit dem 1,5-fachen Energieverbrauch angerechnet und erhalten so eine höhere THG-Quote. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot für die Übernahme der THG-Quoten aus den Fahrzeugklassen N1 und M3.

Grundsätzlich erhalten nur Halter eines reinen Batterieelektrofahrzeugs (ersichtlich aus Zulassungsbescheinigung I Feld 10 = Eintrag lautet 0004) mit Zulassung in Deutschland einmal jährlich eine THG-Quote je Fahrzeug zugeteilt.

Umfasst sind vollelektrische E-Autos der EG-Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 (soweit sie im Inland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen). Nicht zugelassen sind Verbrenner, Hybrid-Autos, Plug-In Hybride sowie Erdgas- und Wasserstoffautos.

Sie erhalten die Vergütung nach behördlich bestätigter Zertifizierung auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Ja, bei der Anzahl der vollelektrischen E-Autos gibt es keine Einschränkung.

Nein. Relevant ist, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) eingetragen ist. Ist Ihr Arbeitgeber eingetragen, benötigen wir von diesem eine Vollmacht.

Nein. Es ist nur eine Auszahlung je Fahrzeug und pro Jahr möglich.

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