Neustadtwerke

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Grundversorgung

ERDGAS - Grundversorgung

Sie möchten keinen Vertrag abschließen? Kein Problem! Die Neustadtwerke bieten einen Grundversorgungstarif an, der keinen schriftlichen Vertrag voraussetzt. Dieser Tarif (allgemeine Preise) gilt ausschließlich für das Netzgebiet der Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH.

Gut zu wissen: Neben der Grundversorgung bieten wir Ihnen auch attraktive Stromtarife mit günstigeren Konditionen an. So können Sie Ihre Energiekosten aktiv senken und von flexiblen Vertragsmodellen profitieren – selbstverständlich mit der gewohnt zuverlässigen Versorgung durch die Neustadtwerke. Informieren Sie sich über unsere Angebote und finden Sie den Tarif, der am besten zu Ihrem Verbrauch passt.

Zu unserem Tarifrechner

ERDGAS - Ersatzversorgung

Bei Gasentnahme aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH (Netzbetreiber) die keinem Lieferanten zugeordnet werden kann, übernimmt die Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH die Versorgung im Rahmen der Ersatzbelieferung. Die Preise hierfür werden nach dem Preisblatt "Ersatzversorgung" abgerechnet.

Die Ersatzversorgung endet mit Abschluss eines Gaslieferungsvertrages, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.

Grundversorgungsverordnung:

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung –GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2396)

Die Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Erdgasversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck zu Allgemeinen Preisen mit Erdgas zu beliefern haben.

Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Verträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind.