Neustadtwerke

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Unsere Störungshotlines

Wir sind für Sie da

Störung Strom

Im Bereich Strom sind wir für das Stadtgebiet Neustadt a.d. Aisch, sowie für die Ortsteile Kleinerlbach und Unterstrahlbach zuständig.

0800 7 85 - 12 34

Defekte Straßenlaterne?

Dann lass es uns wissen! Störungen und Schäden in der Straßenbeleuchtung kannst du mit wenigen Klicks ganz einfach online melden.


Störung Wasser

Im Bereich Wasser umfasst unser Versorgungsgebiet das Stadtgebiet Neustadt a.d. Aisch, sowie für die Ortsteile Herrnneuses, Schellert, Unter- Oberschweinach, Eggensee, Birkenfeld, Weiherhof, Schauerheim, Hasenlohe, Virnsberger Haag, Unter- Obernesselbach, Kleinerlbach.

0800 7 85 - 12 34


Störung Gas

Im Bereich Erdgas umfasst unser Versorgungsgebiet das Stadtgebiet Neustadt a.d. Aisch, mit den Ortsteilen Birkenfeld und Weiherhof.

0180 271 36 - 00

Hinweise bei Gasgeruch

Erdgas ist sicher!

Sämtliche Einrichtungen werden regelmäßig von Fachleuten überprüft. Keinesfalls sollten Sie selbst an Gasgeräten herumbasteln. Für Gasgeräte ist der Fachmann zuständig. Erdgas ist geruchlos. Zur Wahrnehmung wird es mit einem Geruchsstoff versehen, der mit dem Geruch von faulenden Eiern vergleichbar ist.

Folgende Maßnahmen müssen Sie sofort ergreifen:

  • Gasgeruch innen: Sofort alle Fenster öffnen!
  • Gasgeruch außen: Sofort alle Fenster schließen!
  • Nicht Rauchen!
  • Keine elektrischen Schalter, Stecker, Klingeln betätigen!
  • Rufen Sie sofort unseren 24-Stunden Bereitschaftsdienst an. 01 80 / 2 71 36 - 00

Achtung:

  • Telefonieren Sie nicht in Räumen mit Gasgeruch! Gehen Sie zum Nachbarn.
  • Mit dem Handy nur im Freien telefonieren.
  • Alle Absperreinrichtungen der Gasleitung schließen! Dabei dürfen keine Funken entstehen.
  • Der Stör- bzw. Schadensort muss zugänglich gehalten werden!
  • Warten Sie das Eintreffen des Entstör- bzw. Bereitschaftsdienstes an einem sicheren Ort ab.
  • Alle Personen durch Klopfen oder Rufen zum Verlassen des Gebäudes auffordern!
  • Keine Klingel benutzen! (Vorsicht! Keine Panik verursachen!)
  • Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie auch dann eine Meldung machen, wenn der Gasgeruch nur schwach wahrnehmbar ist, oder wenn Sie auf der Straße Gasgeruch wahrnehmen.