Neustadtwerke

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Netzanschluss

Inbetriebnahme

Damit Sie in Ihrem Haus allen Komfort uneingeschränkt nutzen können und Ihre Installation allen sicherheitstechnischen Voraussetzungen entspricht, muss die Anlage von einer zugelassenen Firma mit entsprechender fachlicher Qualifikation erstellt werden.

Nach Erhalt der ausgefüllten und vom jeweiligen Installateur unterschriebenen Fertigmeldung kann der Wasserzähler von den Neustadtwerke installiert werden.

Die Kosten des Anschlusses setzen sich aus dem Baukostenzuschuss (Erschließungskosten) und den Kosten für die Erstellung des Anschlusses zusammen:

Baukostenzuschuss Wasser

Der Baukostenzuschuss richtet sich nach den AVBWasserV und den Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH.

Er wird berechnet aus der Grundstücksfläche, der Nutzungsart und der Zählergröße.

Je qm Grundstücksfläche ist ein BKZ von 0,68 € netto bzw. 0,73 € brutto (inkl. 7% MwSt.) fällig.

Ein Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten und einer Standardzählergröße wird mit einem Nutzungsfaktor von 1,0, dies entspricht 1.845,39 € netto bzw. 1.974,57 brutto (inkl. 7% MwSt.) berechnet.

Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeeinheiten oder einem Wasserbedarf, der über die Standardgröße des Wasserzählers hinausgeht, wird ein höherer Nutzungsfaktor angesetzt.

Wassernetzanschluss

Die Kosten für den Wassernetzanschluss (Rohrgraben und Leitungsverlegung) werden nach Aufwand verrechnet zzgl. 19% Mehrwertsteuer.

Für die Herstellung des Rohrgrabens auf öffentlichem Grund muss vom Anschlussnehmer eine zugelassene Baufirma beauftragt werden. Den Rohrgraben auf eigenem Grundstück können Sie selbst erstellen. Die Hinweise des beiliegenden Merkblatts sind dabei zu beachten.

 

MwSt.

netto

brutto

Wassernetzanschluss

19%

nach Aufwand

nach Aufwand

Inbetriebsetzungskosten je Zähleranlage

19%

132,40 €

157,56 €

Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Angebot.

Versorgungsbedingungen:

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur eine geprüfte und zugelassene Gebäudeeinführung verwendet werden darf. Diese kann vom Bauherren selbst oder über die Stadtwerke bezogen werden. Bei Einführungen durch die Bodenplatte ist eine Abnahme und Einmessung durch uns notwendig. Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt sein, können die Stadtwerke eine Verlegung des Netzanschlusses verweigern.

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