Netzanschluss
Für die Planung Ihres Wasser-Hausanschlusses senden Sie uns bitte vor Baubeginn Pläne vom Kellergrundriss, der Außenansicht sowie einen Lageplan zusammen mit der ausgefüllten und unterschriebenen Wasserbezugsantrag zu.
Nach Absprache mit unseren Meistern können Sie die Rohrgräben für die Versorgungsleitungen herstellen lassen. Der Trassenverlauf wird Ihnen auf dem Lageplan vorgegeben oder kann an einem Ortstermin vereinbart werden. Bitte achten Sie auch auf unsere Vorgaben für die Hauseinführung. Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage „Hinweis zur Ausführung von Rohrgraben für Netzanschlussleitungen“.
- Wasserbezugsantrag / Fertigmeldung Wasser
Inbetriebsetzungsanzeige einer Zähleranlage Wasser - Bauherrenmappe - Teil 1: NEUSTADTWERKE
- Bauherrenmappe - Teil 2: Kommunalbetriebe
Niederschlagswassergebühr - Informationsblatt
Inbetriebnahme
Damit Sie in Ihrem Haus allen Komfort uneingeschränkt nutzen können und Ihre Installation allen sicherheitstechnischen Voraussetzungen entspricht, muss die Anlage von einer zugelassenen Firma mit entsprechender fachlicher Qualifikation erstellt werden.
Nach Erhalt der ausgefüllten und vom jeweiligen Installateur unterschriebenen Fertigmeldung kann der Wasserzähler von den Neustadtwerke installiert werden.
Die Kosten des Anschlusses setzen sich aus dem Baukostenzuschuss (Erschließungskosten) und den Kosten für die Erstellung des Anschlusses zusammen:
Baukostenzuschuss Wasser
Der Baukostenzuschuss richtet sich nach den AVBWasserV und den Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH.
Er wird berechnet aus der Grundstücksfläche, der Nutzungsart und der Zählergröße.
Je qm Grundstücksfläche ist ein BKZ von 0,68 € netto bzw. 0,73 € brutto (inkl. 7% MwSt.) fällig.
Ein Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten und einer Standardzählergröße wird mit einem Nutzungsfaktor von 1,0, dies entspricht 1.845,39 € netto bzw. 1.974,57 brutto (inkl. 7% MwSt.) berechnet.
Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeeinheiten oder einem Wasserbedarf, der über die Standardgröße des Wasserzählers hinausgeht, wird ein höherer Nutzungsfaktor angesetzt.
Wassernetzanschluss
Die Kosten für den Wassernetzanschluss (Rohrgraben und Leitungsverlegung) werden nach Aufwand verrechnet zzgl. 19% Mehrwertsteuer.
Für die Herstellung des Rohrgrabens auf öffentlichem Grund muss vom Anschlussnehmer eine zugelassene Baufirma beauftragt werden. Den Rohrgraben auf eigenem Grundstück können Sie selbst erstellen. Die Hinweise des beiliegenden Merkblatts sind dabei zu beachten.
| MwSt. | netto | brutto |
Wassernetzanschluss | 19% | nach Aufwand | nach Aufwand |
Inbetriebsetzungskosten je Zähleranlage | 19% | 132,40 € | 157,56 € |
Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Angebot.
Versorgungsbedingungen:
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
(AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 - Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV / Preisblatt
gültig ab 01.01.2025
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur eine geprüfte und zugelassene Gebäudeeinführung verwendet werden darf. Diese kann vom Bauherren selbst oder über die Stadtwerke bezogen werden. Bei Einführungen durch die Bodenplatte ist eine Abnahme und Einmessung durch uns notwendig. Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt sein, können die Stadtwerke eine Verlegung des Netzanschlusses verweigern.
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Ansprechpartner für Abwasser
Bei Fragen zum Kanalanschluss wenden Sie sich bitte an die Kommunalbetriebe Neustadt a. d. Aisch AöR.
Noch Fragen?
Melde dich per Mail bei uns in der Rohrnetzabteilung oder ruf uns an, wir sind gerne für dich da!
Roland Schweigert &
Fedor von Heydebrand