Steuerbare Anlagen (steuVE)
reduzierte Netzentgelte bei Stromlieferverträgen für steuerbare Anlagen nach §14a EnWG.
Für welche Verbrauchseinrichtungen gilt die Regelung?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne von § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Wärmepumpen, private Wallboxen, Klimageräte und Batteriespeicher. Sofern eine solche Anlage eine Leistung von mehr als 4,2 kW hat und ab dem 1. Januar 2024 installiert wurde, muss sie aus dem Stromverteilungsnetz heraus steuerbar sein.
Das bedeutet, der Netzbetreiber darf die Leistung der Anlage temporär reduzieren (nicht abschalten), um im Notfall das Netz zu entlasten. Im Gegenzug erhält der Kunde für die betreffende Verbrauchsanlage ein reduziertes Netzentgelt.
Wie profitiere ich von den reduzierten Netzentgelten?
Für die Reduzierung des Netzentgeltes gibt es drei verschiedene Module. Im Standard wird die Reduzierung nach Modul 1 angewendet.
Anlagenbetreiber, die für ihren steuerbaren Verbrauch eine separate Messung haben, können zwischen den Modulen wählen und wechseln. Werden Haushaltsstrom und steuerbare Anlagen unter einem Zähler gemessen, kommt nur Modul 1 zur Anwendung.
Die Reduzierung des Netzentgelts wird in Ihrer Jahresabrechnung berücksichtigt
Die verschiedenen Module
Feste Reduzierung Ihrer Netzentgelte – ganz automatisch per Gutschrift in der Rechnung.
Modul 1 ist die Standard-Reduzierungsmethode. Hierbei wird das Netzentgelt für Ihren Stromliefervertrag um einen pauschalen Betrag pro Jahr reduziert.
Dieses Modul lohnt sich bei geringen Verbräuchen oder wenn Sie Ihre steuerbare Anlagen über einen Zähler gemeinsam mit dem Haushaltsstrom betreiben.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Neustadt a.d Aisch GmbH liegt die pauschale Netzentgeltreduzierung für steuerbare Anlagen im Jahr 2026 bei rund 195,31 Euro brutto pro Jahr.
Prozentuale Ermäßigung – angepasst an Ihren Stromverbrauch.
Bei Modul 2 handelt es sich um eine prozentuale Reduzierung.
Es muss aktiv ausgewählt werden. Wenn du für deine steuerbare Verbrauchsanlage eine getrennte Messung und höhere Verbräuche hast, lohnt sich der Wechsel in Modul 2.
Der Netzentgeltanteil im Arbeitspreis wird für die durch steuerbare Anlagen verbrauchte Strommenge um 60 % reduziert. Zudem entfällt der Grundpreis Netz.
Profitieren Sie von günstigen Netzentgelten zu bestimmten Tageszeiten.
Das Modul 3 kann nicht einzeln gewählt werden, sondern nur in Verbindung mit Modul 1. Darüber hinaus muss die Verbrauchsstelle (Lieferstelle) mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein.
Es werden drei Zeitfenster mit unterschiedlichen Netzentgelten unterschieden:
- Hochlasttarif → das Netzentgelt liegt über dem regulären Netzentgelt,
- Standardlasttarif → das Netzentgelt entspricht dem regulären Netzentgelt und
- Niedriglasttarif → das Netzentgelt liegt unter dem regulären Netzentgelt.
Nutzen Sie stromarme Zeiten – und zahlen Sie dann besonders wenig.
Nur für Ihren Verbrauchsanteil im Zeitfenster der Niedriglaststufe kommen die reduzierten Netzentgelte zur Anwendung.
Die genaue Höhe der jeweiligen Reduzierung findest du im aktuellen Netzentgelt Preisblatt.
Hier geht´s zum Preisblatt Netznutzung Strom.
Hinweis zum Modulwechsel: Ein Modulwechsel kann nur in die Zukunft beantragt werden und wird mit Bestätigung durch den Netzbetreiber wirksam.
NW Strom Modul
Ganz egal ob getrennt gemessen über einen separaten Zähler oder gemeinsam gemessen mit deinem Haushaltsstrom. Mit unserem NW Strom Modul bieten wir dir beide Lösungen an.
Je nach Verbrauchsverhalten und Anlagengröße beraten wir dich gerne, welches Modul am besten zu dir und deiner Steuerbaren Verbrauchseinrichtung passt.
Fragen zur Leistungsreduzierung auf 4,2 kW
Der Netzbetreiber darf ab dem 1.1.2024 den Anschluss von neuen Wärmepumpen, Klimageräten, Stromspeichern oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos ablehnen oder verzögern, wenn eine lokale Überlastung seines Netzes droht, um potenzielle Versorgungslücken zu schließen. Er kann in solchen Fällen den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, für die die Steuerbarkeit gegeben ist, temporär bis maximal 4,2 kW „dimmen“.
Nein, die Steuerung läuft direkt am Gerät, sodass der sonstige Strombezug hiervon unberührt bleibt.
Bei der Bewertung der Dimmung auf 4,2 kW wird nur auf den Netzbezug abgestellt. Die eigene Energie aus der PV-Anlage oder aus dem eigenen Stromspeicher bleibt unberücksichtigt und kann zusätzlich verwendet werden.
Fragen zu den SteuVE nach §14a EnWG
Wenn du deine Anlage bisher gemeinsam mit deinem Haushaltsstrom über einen Zähler betreibst, erhältst du dafür keine reduzierten Netzentgelte.
Du kannst jedoch von deinem Elektrofachbetrieb prüfen lassen, ob deine Anlage die technischen Voraussetzungen für eine Steuerbarkeit erfüllt. Ist dies der Fall, kannst du freiwillig in das neue Steuerungs- und Abrechnungsmodell wechseln und dadurch von reduzierten Netzentgelten profitieren.
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