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Wärmepumpenreduzierung

Profitieren Sie mit Ihrer Wärmepumpe von reduzierten Umlagen nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Mit dem § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) hat die Bundesregierung eine Entlastung für Wärmepumpenbetreiber geschaffen, mit dem Ziel die Energiewende weiter anzutreiben. Die KWK-Umlage und Offshore-Umlage werden bei Erfüllung der Voraussetzungen auf null reduziert.

Ersparnis für 2026 in Zahlen

Umlage

Kosten

Reduzierung nach §22 EnFG

KWKG-Umlage

0,446 ct/kWh

entfällt

Offshore-Netzumlage

0,941 ct/kWh

entfällt

Gesamt

1,387 ct/kWh

48,54 EUR / Jahr*

*Beispiel bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh für Ihre Wärmepumpe

Alle Informationen zu gesetzlichen Umlagen finden Sie unter www.netztransparenz.de

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Nur für Wärmepumpen!
  • Die Wärmepumpe ist elektrisch angetrieben
  • getrennte Messung der Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler
  • Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition
  • Ihnen gegenüber bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche durch die EU-Kommissio