Wärmepumpenreduzierung
Profitieren Sie mit Ihrer Wärmepumpe von reduzierten Umlagen nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Mit dem § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) hat die Bundesregierung eine Entlastung für Wärmepumpenbetreiber geschaffen, mit dem Ziel die Energiewende weiter anzutreiben. Die KWK-Umlage und Offshore-Umlage werden bei Erfüllung der Voraussetzungen auf null reduziert.
Ersparnis für 2026 in Zahlen
Umlage | Kosten | Reduzierung nach §22 EnFG |
|---|---|---|
KWKG-Umlage | 0,446 ct/kWh | entfällt |
Offshore-Netzumlage | 0,941 ct/kWh | entfällt |
Gesamt | 1,387 ct/kWh | 48,54 EUR / Jahr* |
*Beispiel bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh für Ihre Wärmepumpe
Alle Informationen zu gesetzlichen Umlagen finden Sie unter www.netztransparenz.de
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Nur für Wärmepumpen!
- Die Wärmepumpe ist elektrisch angetrieben
- getrennte Messung der Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler
- Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition
- Ihnen gegenüber bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche durch die EU-Kommissio